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Belege

Ordentliche Bewirtungsbelege für Selbständige

Beim Bewirtungsbeleg scheitert der Abzug fast nie am Anlass, sondern an einer fehlenden Angabe. Die gute Nachricht: Es sind immer dieselben fünf.

Aktualisiert im August 2026 · 6 Minuten Lesezeit

Steuerunterlagen und ein Füller auf cremefarbenem Papier

Geschäftliche oder betriebliche Bewirtung?

ArtTeilnehmerAbzug
Geschäftliche BewirtungGeschäftspartner, Kunden, Interessenten70 % der Kosten, Vorsteuer zu 100 %
Betriebliche Bewirtungausschließlich eigene Mitarbeiter100 % der Kosten

Nehmen an einer geschäftlichen Bewirtung auch eigene Mitarbeiter teil, gilt für die gesamte Rechnung die 70-Prozent-Regel.

Die Pflichtangaben auf dem Bewirtungsbeleg

  1. Ort der Bewirtung — Name und Anschrift der Gaststätte, in der Regel durch die Rechnung selbst erfüllt.
  2. Tag der Bewirtung.
  3. Teilnehmer — alle Personen namentlich, einschließlich des Bewirtenden.
  4. Anlass — konkret, etwa „Projektabstimmung Angebot Nr. 2026-114“. Formulierungen wie „Geschäftsessen“ oder „Kundenpflege“ genügen nicht.
  5. Höhe der Aufwendungen und Unterschrift des Bewirtenden.

Bei Bewirtung in einer Gaststätte genügen Angaben zu Anlass und Teilnehmern zusätzlich zur maschinell erstellten Rechnung; ein separates Formular ist möglich, aber nicht zwingend, solange die Angaben zeitnah und schriftlich erfolgen.

Anforderungen an die Rechnung

  • Maschinell erstellt und elektronisch aufgezeichnet, mit Angaben der Registrierkasse (Kassen-Seriennummer, TSE-Daten).
  • Speisen und Getränke einzeln aufgeführt — „Speisen und Getränke“ als Sammelposten reicht nicht.
  • Über 250 € brutto: Name und Anschrift des Bewirtenden auf der Rechnung.
  • Steuernummer oder USt-IdNr. des Gastwirts und ausgewiesene Umsatzsteuer.

Trinkgeld

Trinkgeld ist mit abziehbar, wenn es auf der Rechnung vermerkt und vom Empfänger quittiert ist. Alternativ genügt ein Eigenbeleg mit Datum, Betrag und Bezug zur Bewirtungsrechnung — bei kleineren Beträgen wird das in der Praxis akzeptiert.

Häufige Ablehnungsgründe

  • Handschriftliche Rechnung statt maschinellem Kassenbeleg.
  • Anlass zu allgemein formuliert.
  • Teilnehmerliste unvollständig, eigener Name fehlt.
  • Unterschrift des Bewirtenden fehlt.
  • Beleg verblasst und nicht mehr lesbar.

Sofort ausfüllen, sofort sichern

Füllen Sie die Angaben direkt am Tisch aus, fotografieren Sie den Beleg und legen Sie ihn digital ab. Wer das erst zum Quartalsende macht, erinnert sich weder an alle Teilnehmer noch an den konkreten Anlass — und genau danach wird gefragt.

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