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Recht & Fristen

Kündigung schreiben und rechtssicher versenden

Ob Fitnessstudio, Handyvertrag, Versicherung oder Mietwohnung: Eine Kündigung scheitert selten am Willen, sondern an Formalien. Diese Anleitung führt durch Pflichtangaben, Fristen, Zugangsnachweis — mit Musterformulierung zum Übernehmen.

Aktualisiert im August 2026 · 8 Minuten Lesezeit

Gedruckte Kündigung mit Füller und Briefumschlag auf cremefarbenem Papier

Welche Angaben eine Kündigung enthalten muss

Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie wirkt erst, wenn sie beim Vertragspartner ankommt — und sie muss eindeutig sein. Enthalten sein sollten immer:

  • Ihr vollständiger Name und Ihre Anschrift
  • Name und Anschrift des Vertragspartners
  • Vertrags-, Kunden- oder Mitgliedsnummer
  • Das Wort „kündige“ — unmissverständlich, ohne Konjunktiv
  • Der gewünschte Kündigungstermin oder „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“
  • Datum und Unterschrift
  • Bitte um schriftliche Kündigungsbestätigung mit Beendigungsdatum

Formulieren Sie nie „Ich möchte kündigen“ oder „Hiermit bitte ich um Kündigung“. Beides ist keine Kündigung, sondern eine Absichtserklärung.

Musterformulierung

Betreff: Kündigung des Vertrags Nr. 123456789

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den oben genannten Vertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung sowie das Datum der Vertragsbeendigung schriftlich.

Sollte eine Kündigung zum genannten Termin nicht möglich sein, kündige ich hiermit zum nächstmöglichen darauffolgenden Termin.

Mit freundlichen Grüßen

Den Text können Sie direkt in den Brief-Editor übernehmen, Adresse ergänzen und absenden — das DIN-gerechte Layout entsteht automatisch.

Fristen im Überblick

VertragsartTypische Frist
Verbraucherverträge nach Erstlaufzeit (seit 2022)1 Monat, monatlich kündbar
Mietwohnung (Mieterseite)3 Monate, spätestens am 3. Werktag des Monats
Arbeitsverhältnis (Arbeitnehmer, gesetzlich)4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende
Kfz-Versicherung zum Jahreswechselbis 30. November

Maßgeblich ist immer der Vertrag beziehungsweise die einschlägige gesetzliche Regelung. Prüfen Sie vor dem Versand, ob es sich um eine Frist zum Termin oder innerhalb eines Zeitraums handelt.

Zugang: Der häufigste Streitpunkt

Nicht der Poststempel zählt, sondern der Zugang beim Empfänger. Ein Brief gilt als zugegangen, wenn er so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass unter gewöhnlichen Umständen mit Kenntnisnahme zu rechnen ist — bei Firmen also üblicherweise am Werktag nach Einwurf.

Praktische Absicherung:

  • Frühzeitig senden, mindestens eine Woche Puffer vor Fristende einplanen.
  • Eine Kopie des exakt versendeten Dokuments aufbewahren.
  • Versanddatum dokumentieren — etwa über die gespeicherte PDF-Datei der Sendung.
  • Bei hohem Streitwert zusätzlich ein Einschreiben mit Rückschein erwägen.

Schriftform bei Arbeitsverhältnissen

Für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses schreibt § 623 BGB die Schriftform vor: Das Original braucht eine eigenhändige Unterschrift, ein Scan oder eine E-Mail genügt nicht. Auch hier ist ein gedruckter, unterschriebener Brief der sichere Weg.

Was nach dem Versand passiert

  1. Bestätigung des Vertragspartners abwarten — meist innerhalb von zwei Wochen.
  2. Bleibt sie aus, schriftlich nachhaken und auf das Versanddatum verweisen.
  3. Lastschriften erst stoppen, wenn die Beendigung bestätigt ist.
  4. Bestätigung mindestens bis zum Ende der Verjährungsfrist aufbewahren.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Bei erheblichen wirtschaftlichen Folgen lohnt eine anwaltliche Prüfung vor dem Versand.

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