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Forderungen

Mahnung schreiben: Aufbau, Fristen und Verzug richtig begründen

Eine gute Mahnung ist sachlich, eindeutig und terminiert. Sie erinnert nicht nur, sie dokumentiert auch — und genau das zählt, wenn aus der offenen Rechnung ein Mahnverfahren wird.

Aktualisiert im August 2026 · 7 Minuten Lesezeit

Rechnung mit rotem Überfällig-Stempel neben einem Taschenrechner

Wann Verzug eintritt

Verzug tritt ein, wenn der Schuldner trotz Fälligkeit und Mahnung nicht zahlt. Enthält die Rechnung ein konkretes Zahlungsdatum, entsteht Verzug auch ohne Mahnung. Gegenüber Verbrauchern gilt zusätzlich: Spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung tritt Verzug ein, wenn in der Rechnung darauf hingewiesen wurde.

Zahlungserinnerung oder Mahnung?

StufeTonInhaltFrist
ZahlungserinnerungfreundlichHinweis auf offene Rechnung7–10 Tage
1. Mahnungsachlich, verbindlichVerzug benennen, Frist setzen7 Tage
Letzte MahnungbestimmtAnkündigung weiterer Schritte5–7 Tage

Diese Angaben gehören hinein

  • Rechnungsnummer, Rechnungsdatum und offener Betrag.
  • Ursprüngliches Zahlungsziel und Hinweis auf dessen Ablauf.
  • Eine konkrete neue Frist mit Kalenderdatum, nicht „umgehend".
  • Vollständige Bankverbindung inklusive Verwendungszweck.
  • Bei Verzug: Hinweis auf Verzugszinsen und ggf. Mahnkosten.

Mustertext für die erste Mahnung

Betreff: Mahnung zur Rechnung 2026-0412 vom 3. Juli 2026

Sehr geehrte Frau Berger,

unsere Rechnung 2026-0412 über 480,00 € war am 17. Juli 2026 zur Zahlung fällig. Ein Zahlungseingang ist bis heute nicht zu verzeichnen.

Wir bitten Sie daher, den offenen Betrag bis zum 28. August 2026 auf das unten genannte Konto zu überweisen. Sollte sich Ihre Zahlung mit diesem Schreiben überschnitten haben, betrachten Sie es bitte als gegenstandslos.

Mit freundlichen Grüßen

Warum der Brief hier stärker wirkt als die E-Mail

Ein Brief landet auf dem Schreibtisch statt im Spamordner, wird in Buchhaltungen zuverlässiger erfasst und lässt sich mit einem Einwurf-Einschreiben belegen. Für ein gerichtliches Mahnverfahren ist die dokumentierte Fristsetzung entscheidend — siehe unseren Vergleich der Einschreiben-Varianten.

Nach der letzten Mahnung

  1. Gerichtliches Mahnverfahren über das zuständige Mahngericht einleiten.
  2. Alternativ: Inkassobüro oder anwaltliches Mahnschreiben beauftragen.
  3. Verjährung im Blick behalten — regelmäßig drei Jahre zum Jahresende.

Den fertigen Mahntext können Sie direkt im Editor einsetzen und als gedruckten Brief für 2,99 € versenden.

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