Was ist die Betriebsnummer?
Die Betriebsnummer ist eine achtstellige Kennung, die jeden Betrieb im deutschen Meldeverfahren zur Sozialversicherung eindeutig identifiziert. Sie steht auf jeder DEÜV-Meldung, im Beitragsnachweis und in der Lohnabrechnung. Vergeben wird sie vom Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit in Saarbrücken.
Wer braucht sie?
- Jeder Arbeitgeber, der mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt.
- Auch bei ausschließlich geringfügig Beschäftigten (Minijob) über die Minijob-Zentrale.
- Bei Beschäftigung von Auszubildenden, Praktikanten mit Entgelt und Werkstudenten.
- Nicht erforderlich für Selbständige ohne Personal und für reine Privathaushalte im Haushaltsscheckverfahren.
Beantragung
- Online über den Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit — das ist der Regelweg.
- Erforderliche Angaben: vollständiger Name und Anschrift des Betriebs, Rechtsform, Anschrift der Betriebsstätte, Wirtschaftszweig nach der Klassifikation WZ 2008, Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Zahl der voraussichtlich Beschäftigten.
- Die Nummer wird in der Regel innerhalb weniger Werktage schriftlich mitgeteilt.
Wichtig: Für jede Betriebsstätte mit eigener Anschrift in einem anderen Agenturbezirk ist grundsätzlich eine eigene Betriebsnummer erforderlich.
Wirtschaftszweigschlüssel richtig wählen
Der WZ-Schlüssel bestimmt statistische Zuordnungen und beeinflusst unter anderem die Zuständigkeit von Berufsgenossenschaften und Umlageverfahren. Wählen Sie den Schlüssel nach dem tatsächlichen Tätigkeitsschwerpunkt und korrigieren Sie ihn, wenn sich das Geschäftsmodell verschiebt.
Änderungen melden
| Ereignis | Zu tun |
|---|---|
| Namens- oder Rechtsformänderung | Änderungsmeldung an den Betriebsnummern-Service |
| Umzug innerhalb desselben Bezirks | Adresse aktualisieren, Nummer bleibt |
| Umzug in anderen Agenturbezirk | Neue Betriebsnummer, alte abmelden |
| Betriebsaufgabe | Betriebsnummer stilllegen lassen |
Reihenfolge bei der Gründung
Sinnvoll ist: Gewerbeanmeldung, steuerliche Erfassung, Betriebsnummer, Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, dann erste Personalmeldungen. Wer in einer sofortmeldepflichtigen Branche startet, sollte die Betriebsnummer bereits vor dem ersten Arbeitstag des ersten Mitarbeiters in der Hand haben.
Unterlagen aufbewahren
Das Schreiben mit der Betriebsnummer gehört dauerhaft in die Personalakte des Betriebs. Änderungsmitteilungen an Behörden sollten Sie schriftlich und nachvollziehbar versenden — bei Rückfragen zählt das Datum des Zugangs.
