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Arbeitsrecht

Entgeltersatzleistungen: Der Überblick für Arbeitgeber

Wenn die Entgeltfortzahlung endet, übernehmen Sozialversicherungsträger. Für den Arbeitgeber bedeutet das nicht Ruhe, sondern Meldepflichten, Bescheinigungen und die richtige Behandlung von Zuschüssen.

Aktualisiert im August 2026 · 8 Minuten Lesezeit

Arbeitsvertragsunterlagen mit Brille und Stift auf einem hellen Tisch

Was sind Entgeltersatzleistungen?

Entgeltersatzleistungen ersetzen ausgefallenes Arbeitsentgelt, wenn kein Anspruch auf Lohn oder Entgeltfortzahlung mehr besteht. Sie sind selbst steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt — der Mitarbeiter muss sie in der Einkommensteuererklärung angeben, und die Abgabe der Erklärung wird dadurch häufig zur Pflicht.

Die wichtigsten Leistungen

LeistungTrägerHöhe (Richtwert)
KrankengeldKrankenkasse70 % des Bruttos, max. 90 % des Nettos
KinderkrankengeldKrankenkasseca. 90 % des ausgefallenen Nettos
MutterschaftsgeldKrankenkasse + Arbeitgeberzuschuss13 € pro Tag zzgl. Zuschuss auf das Nettoentgelt
KurzarbeitergeldAgentur für Arbeit60 % bzw. 67 % der Nettoentgeltdifferenz
VerletztengeldBerufsgenossenschaft80 % des Regelentgelts, max. Nettoentgelt
ÜbergangsgeldRentenversicherung68 % bzw. 75 % des Regelentgelts

Pflichten des Arbeitgebers

  • Entgeltbescheinigung elektronisch über das Entgeltbescheinigungsverfahren an die Krankenkasse.
  • Unterbrechungsmeldung im DEÜV-Verfahren, sobald das Entgelt mindestens einen vollen Kalendermonat entfällt.
  • Beitragsabführung aus dem beitragspflichtigen Teil, soweit weiterhin Entgelt gezahlt wird.
  • Mutterschutz: Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach § 20 MuSchG, erstattungsfähig über die U2-Umlage — unabhängig von der Betriebsgröße.

Kurzarbeitergeld in der Praxis

Der Arbeitgeber zeigt den Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit an, rechnet das Kug ab und zahlt es zunächst aus; die Erstattung erfolgt nachträglich. Voraussetzung sind ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall, betriebliche und persönliche Voraussetzungen sowie eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat oder den Beschäftigten.

Zuschüsse des Arbeitgebers

Freiwillige Zuschüsse zum Krankengeld bleiben in der Sozialversicherung beitragsfrei, solange sie zusammen mit der Sozialleistung das Nettoarbeitsentgelt nicht um mehr als 50 € monatlich übersteigen. Darüber hinaus gehende Beträge sind beitragspflichtiges Arbeitsentgelt.

Urlaub und Betriebszugehörigkeit

Während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen besteht das Arbeitsverhältnis fort. Urlaubsansprüche entstehen weiter; sie verfallen bei langer Krankheit erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres. Bei Kurzarbeit Null dürfen Urlaubsansprüche anteilig gekürzt werden.

Klare schriftliche Information

Mitarbeiter verstehen selten auf Anhieb, warum das Konto plötzlich anders aussieht. Ein kurzes Schreiben, das Leistungsart, Träger, Zeitraum und Auswirkungen auf Lohn und Steuer erklärt, verhindert Missverständnisse und dokumentiert zugleich Ihre Information.

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