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Gründung

Gründung einer GmbH: Ablauf, Unterlagen und Fristen

Die GmbH ist die meistgewählte Rechtsform für ernsthafte unternehmerische Vorhaben in Deutschland. Der Weg dorthin ist formalisiert — und genau deshalb planbar.

Aktualisiert im August 2026 · 9 Minuten Lesezeit

Notarstempel und Gründungsunterlagen mit Briefumschlag

Voraussetzungen

Eine GmbH kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden, natürlichen wie juristischen. Das Mindeststammkapital beträgt 25.000 €, wovon bei Bargründung mindestens die Hälfte vor der Anmeldung eingezahlt sein muss. Jeder Geschäftsanteil muss auf volle Euro lauten.

Der Gesellschaftsvertrag

Pflichtinhalte sind Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand, Höhe des Stammkapitals und die Geschäftsanteile der Gesellschafter. Sinnvolle Ergänzungen sind Regelungen zu Geschäftsführungsbefugnis, Zustimmungsvorbehalten, Gesellschafterbeschlüssen, Einziehung von Anteilen, Abfindung und Wettbewerbsverbot. Der Unternehmensgegenstand sollte konkret genug für das Registergericht und weit genug für künftige Entwicklungen sein.

Bargründung oder Sachgründung

BargründungSachgründung
EinlageGeldMaschinen, Fahrzeuge, Rechte, Unternehmen
NachweisKontoauszugSachgründungsbericht mit Wertnachweis
Aufwandgeringhoch, Registergericht prüft die Werthaltigkeit
RisikogeringDifferenzhaftung bei Überbewertung

Ablauf in sieben Schritten

  1. Firmierung mit der IHK abstimmen und Marken- sowie Domainverfügbarkeit prüfen.
  2. Gesellschaftsvertrag entwerfen lassen und intern abstimmen.
  3. Notartermin: Beurkundung des Vertrags, Bestellung der Geschäftsführung, Gesellschafterliste.
  4. Geschäftskonto eröffnen und Stammkapital einzahlen.
  5. Anmeldung zum Handelsregister durch den Notar; Eintragung abwarten.
  6. Gewerbeanmeldung und Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
  7. Berufsgenossenschaft, Transparenzregister, ggf. Betriebsnummer und Sofortmeldungen.

Die Vor-GmbH

Zwischen Beurkundung und Eintragung existiert die Vor-GmbH. Sie ist bereits rechtsfähig, doch wer in ihrem Namen handelt, haftet persönlich, bis die Eintragung erfolgt ist. Diese Handelndenhaftung endet automatisch mit Eintragung — Verbindlichkeiten gehen dann auf die GmbH über.

Geschäftsführerpflichten ab Tag eins

  • Ordnungsgemäße Buchführung und fristgerechter Jahresabschluss.
  • Abführung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen — hier droht persönliche Haftung.
  • Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Zahlungsunfähigkeit.
  • Einhaltung der Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen.

Nach der Gründung: der Schriftverkehr beginnt

Registergericht, Finanzamt, IHK und Berufsgenossenschaft melden sich per Post, und viele Antworten müssen unterschrieben zurückgehen. Wer kein Büro mit Drucker unterhält, kann Schreiben online verfassen und direkt versenden lassen — das spart bei jeder Gründung mehrere Wege.

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