briefsende.deBrief schreiben

Gründung

Kosten einer GmbH-Gründung: Realistische Kalkulation

Die GmbH gilt als teuer in der Gründung. Tatsächlich sind die Einmalkosten überschaubar — die eigentliche Belastung liegt im gebundenen Stammkapital und in den laufenden Pflichten.

Aktualisiert im August 2026 · 7 Minuten Lesezeit

Notarstempel und Gründungsunterlagen mit Briefumschlag

Die Einmalkosten im Überblick

PositionMusterprotokollIndividueller Vertrag
Notar: Beurkundung Gesellschaftsvertragca. 130–250 €ca. 400–900 €
Notar: Beglaubigung Handelsregisteranmeldungca. 60–80 €ca. 60–150 €
Handelsregistereintragungca. 150 €ca. 150–250 €
Gewerbeanmeldung20–60 €20–60 €
Gesamt (ohne Beratung)ca. 400–550 €ca. 700–1.400 €

Die Notarkosten sind gesetzlich im GNotKG geregelt und richten sich nach dem Geschäftswert, in der Regel dem Stammkapital. Sie sind nicht verhandelbar — Preisunterschiede entstehen nur durch die Vertragsgestaltung.

Stammkapital: gebunden, nicht verbraucht

Das Mindeststammkapital beträgt 25.000 €. Bei Bargründung müssen mindestens 12.500 € vor der Anmeldung eingezahlt sein, bei einer Ein-Personen-GmbH in der Praxis ebenfalls die Hälfte. Das Geld gehört der Gesellschaft und darf für den Geschäftsbetrieb verwendet werden — es ist also kein verlorener Aufwand, sondern gebundenes Kapital.

Musterprotokoll oder individueller Vertrag?

Das Musterprotokoll ist günstig, aber starr: maximal drei Gesellschafter, ein Geschäftsführer, keine abweichenden Regelungen zu Stimmrechten, Nachfolge oder Vorkaufsrechten. Sobald mehrere Gesellschafter mit unterschiedlichen Rollen beteiligt sind, ist der individuelle Vertrag die günstigere Variante — spätere Änderungen kosten wieder Notargebühren.

Weitere mögliche Positionen

  • Steuerberater für Eröffnungsbilanz und steuerliche Erfassung: 300–800 €
  • Rechtsberatung zum Gesellschaftsvertrag: 500–2.500 €
  • Sachgründungsbericht bei Sachgründung: zusätzlicher Aufwand beim Notar und Registergericht
  • Firmenkonto, Markenrecherche, Domain, Geschäftsausstattung

Laufende Kosten nach der Gründung

Realistisch sind pro Jahr: Buchführung und Jahresabschluss ab etwa 1.500 €, IHK-Beitrag ab rund 150 €, Offenlegung im Unternehmensregister rund 50 €, dazu Versicherungen und gegebenenfalls Kosten für die Lohnabrechnung. Diese Positionen übersteigen die Gründungskosten schon im ersten Jahr deutlich.

Steuerliche Behandlung

Gründungskosten kann die GmbH nur dann als Betriebsausgabe abziehen, wenn der Gesellschaftsvertrag eine Gründungskostenklausel enthält — üblich ist eine Übernahme bis zu einem bestimmten Betrag, oft 2.500 € oder zehn Prozent des Stammkapitals. Fehlt die Klausel, tragen die Gesellschafter die Kosten privat.

Formalitäten und Postweg

Finanzamt, Handelsregister, Berufsgenossenschaft und Banken kommunizieren weiterhin überwiegend per Brief. Planen Sie diesen Schriftverkehr von Anfang an ein — mit einer ladungsfähigen Anschrift und einem zuverlässigen Versandweg für Ihre eigenen Schreiben.

Weiterlesen