Wer muss anmelden?
Anmeldepflichtig ist jede selbständige, auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht — mit Ausnahme der freien Berufe, der Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft) und der reinen Vermögensverwaltung. Freiberufler wie Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Journalisten oder Ingenieure melden sich nur beim Finanzamt an.
Ablauf in fünf Schritten
- Rechtsform klären (Einzelunternehmen, GbR, UG, GmbH).
- Ggf. Erlaubnis oder Nachweis besorgen — etwa Handwerkskarte, Gaststättenerlaubnis, Führungszeugnis.
- Formular GewA 1 beim Gewerbeamt einreichen, meist auch online möglich.
- Gewerbeschein erhalten.
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER ausfüllen.
Kosten
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gewerbeanmeldung | 20 bis 60 € je nach Kommune |
| Handelsregistereintrag (falls nötig) | ab ca. 150 € |
| Handwerkskarte / Eintrag Handwerksrolle | ca. 100 bis 300 € |
| IHK-Beitrag | Grundbeitrag, oft Befreiung in den ersten Jahren |
Diese Unterlagen brauchen Sie
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung.
- Bei Nicht-EU-Staatsangehörigen: Aufenthaltstitel mit Erlaubnis zur selbständigen Tätigkeit.
- Bei erlaubnispflichtigen Gewerben: die jeweilige Erlaubnis.
- Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Gesellschaftsvertrag.
Wer automatisch informiert wird
Das Gewerbeamt meldet die Anmeldung weiter an Finanzamt, IHK oder Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft, Statistisches Landesamt und gegebenenfalls das Gewerbeaufsichtsamt. Deshalb kommt in den Wochen danach eine ganze Serie Post — meist mit Fristen.
Die typischen Fehler
- Tätigkeit zu eng beschreiben; später ist eine Ummeldung nötig.
- Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG unüberlegt wählen — bei hohen Anfangsinvestitionen geht der Vorsteuerabzug verloren.
- Rückwirkende Anmeldung vergessen: Das Datum der Aufnahme der Tätigkeit zählt, nicht der Behördengang.
- Nebenerwerb nicht dem Arbeitgeber anzeigen.
Ab- und Ummeldung
Ändern sich Anschrift, Tätigkeit oder Inhaber, ist eine Ummeldung fällig; bei Aufgabe eine Abmeldung. Beides läuft über dieselbe Behörde und kostet meist dasselbe wie die Anmeldung. Viele Kammern und Ämter verlangen für Nachweise weiterhin unterschriebene Schreiben auf Papier.
