Rechtsgrundlage und Arten
§ 109 GewO gibt jedem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Zu unterscheiden sind:
- Einfaches Zeugnis — Art und Dauer der Tätigkeit.
- Qualifiziertes Zeugnis — zusätzlich Leistung und Verhalten. Muss ausdrücklich verlangt werden.
- Zwischenzeugnis — bei berechtigtem Interesse, etwa Vorgesetztenwechsel, Umstrukturierung oder interner Bewerbung.
Fristen
Der Anspruch entsteht mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses, praktisch aber schon nach Ausspruch der Kündigung. Er verjährt nach drei Jahren, kann aber durch tarifliche oder arbeitsvertragliche Ausschlussfristen deutlich früher verfallen — oft nach drei Monaten. Fordern Sie das Zeugnis daher zeitnah an.
Musterformulierung
"Sehr geehrte Damen und Herren, mein Arbeitsverhältnis endet zum 30.06.2026. Ich bitte Sie, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen, das sich auf Leistung und Verhalten erstreckt. Bitte senden Sie mir das Zeugnis bis zum 15.07.2026 an meine oben genannte Anschrift. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung."
Zeugnissprache entschlüsseln
| Formulierung | Note |
|---|---|
| stets zu unserer vollsten Zufriedenheit | sehr gut |
| stets zu unserer vollen Zufriedenheit | gut |
| zu unserer vollen Zufriedenheit | befriedigend |
| zu unserer Zufriedenheit | ausreichend |
| bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden | mangelhaft |
Korrektur verlangen
Ist das Zeugnis fehlerhaft oder enthält es versteckte Abwertungen, bitten Sie schriftlich um Berichtigung und benennen Sie konkret die zu ändernden Passagen. Für eine unterdurchschnittliche Bewertung trägt der Arbeitgeber die Beweislast; für eine überdurchschnittliche der Arbeitnehmer.
Formale Anforderungen an das Zeugnis
- Firmenbriefbogen, saubere Ausfertigung, keine Flecken oder Korrekturspuren.
- Ausstellungsdatum entspricht dem Austrittsdatum.
- Unterschrift einer weisungsbefugten Person.
- Kein Hinweis auf Krankheit, Betriebsratstätigkeit oder Gewerkschaftszugehörigkeit.
Die Anforderung per Post ist die belastbarere Variante, wenn das Verhältnis angespannt ist.
