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Belegeinsicht bei Nebenkostenabrechnung verlangen

Fordern Sie die Rechnungen und Verträge hinter Ihrer Betriebskostenabrechnung schriftlich an.

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Mieter dürfen die Belege einsehen, die einer Betriebskostenabrechnung zugrunde liegen (§ 259 BGB). Die Einsicht findet in der Regel beim Vermieter oder der Hausverwaltung statt; Kopien können Sie in bestimmten Fällen verlangen. Solange Ihnen die Einsicht verweigert wird, dürfen Sie eine Nachzahlung grundsätzlich zurückhalten. Ein schriftlicher Antrag dokumentiert, wann Sie die Einsicht verlangt haben.

  • Druckfertiges DIN-5008-Layout, bis zu 3 Seiten
  • Pauschal 2,99 € pro Brief, keine Abos
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So funktioniert es

  1. 1.Absender und Empfänger eintragen
  2. 2.Vorlagentext anpassen und Vorschau prüfen
  3. 3.Versand beauftragen und sicher bezahlen

Häufige Fragen

Welche Belege kann ich sehen?
Rechnungen, Verträge mit Dienstleistern, Zählerstände und die Berechnung des Umlageschlüssels.
Muss ich vorher zahlen?
Bis zur gewährten Belegeinsicht können Sie eine Nachzahlung in der Regel zurückhalten.

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