Wohnen
Einzug des Lebenspartners mitteilen
Ihren Partner oder Partnerin beim Vermieter anzeigen — mit rechtlicher Grundlage und nachweisbar per Post.
Absender
Empfänger
Inhalt
626 Zeichen · 1 von maximal 3 Seiten
Entwurf · 1 Seite · 2,99 €
Wohnen
Ihren Partner oder Partnerin beim Vermieter anzeigen — mit rechtlicher Grundlage und nachweisbar per Post.
626 Zeichen · 1 von maximal 3 Seiten
Ehepartner und Lebenspartner haben nach § 553 BGB grundsätzlich ein berechtigtes Interesse, in der Wohnung mit einzuziehen — der Vermieter kann dies nur ausnahmsweise aus berechtigtem Interesse (z. B. Überbelegung) ablehnen. Beim Einzug einer anderen Person sind Sie meldepflichtig. Die schriftliche Mitteilung mit Namen und Einzugsdatum schafft Klarheit und verhindert später Streit, wenn es um Miete, Nebenkosten oder die Aktualisierung des Mietvertrags geht.