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Wohnen

Einzug des Lebenspartners mitteilen

Ihren Partner oder Partnerin beim Vermieter anzeigen — mit rechtlicher Grundlage und nachweisbar per Post.

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626 Zeichen · 1 von maximal 3 Seiten

Ehepartner und Lebenspartner haben nach § 553 BGB grundsätzlich ein berechtigtes Interesse, in der Wohnung mit einzuziehen — der Vermieter kann dies nur ausnahmsweise aus berechtigtem Interesse (z. B. Überbelegung) ablehnen. Beim Einzug einer anderen Person sind Sie meldepflichtig. Die schriftliche Mitteilung mit Namen und Einzugsdatum schafft Klarheit und verhindert später Streit, wenn es um Miete, Nebenkosten oder die Aktualisierung des Mietvertrags geht.

  • Druckfertiges DIN-5008-Layout, bis zu 3 Seiten
  • Pauschal 2,99 € pro Brief, keine Abos
  • Weltweiter Versand in über 190 Länder
  • Daten werden nach dem Versand gelöscht

So funktioniert es

  1. 1.Absender und Empfänger eintragen
  2. 2.Vorlagentext anpassen und Vorschau prüfen
  3. 3.Versand beauftragen und sicher bezahlen

Häufige Fragen

Muss ich den Einzug anzeigen?
Ja, die Aufnahme einer Person ins Mietverhältnis sollte dem Vermieter mitgeteilt werden — bei Ehepartnern und Lebenspartnern kann er sie in der Regel nicht ablehnen.
Was gehört in die Mitteilung?
Name und Einzugsdatum der Person, die rechtliche Grundlage und ggf. die Bitte um Aktualisierung des Mietvertrags.
Wie sende ich das Schreiben?
Vorschau prüfen und für pauschal 2,99 € den Versand beauftragen — wir drucken, kuvertieren und stellen zu.

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