Wohnen
Modernisierung widersprechen / Härteeinwand
Gegen eine Modernisierungsmaßnahme widersprechen und einen Härtefall geltend machen.
Absender
Empfänger
Inhalt
678 Zeichen · 1 von maximal 3 Seiten
Entwurf · 1 Seite · 2,99 €
Wohnen
Gegen eine Modernisierungsmaßnahme widersprechen und einen Härtefall geltend machen.
678 Zeichen · 1 von maximal 3 Seiten
Vermieter dürfen nach § 554 BGB modernisieren, müssen das aber mindestens drei Monate vorher schriftlich ankündigen und können die Kosten teilweise umlegen. Als Mieter können Sie widersprechen, wenn die Maßnahme für Sie oder Ihre Familie eine unzumutbare Härte bedeutet — etwa bei hoher Miete, körperlichen Einschränkungen oder erheblichen Belastungen durch die Bauarbeiten. Der Widerspruch hält die Maßnahme nicht immer auf, verhilft aber zu Verhandlungen, Verzögerungen oder Alternativen und ist ein wichtiges Argument vor Gericht.