Wohnen & Miete
Mietpreisbremse rügen
Weisen Sie eine überhöhte Miete zurück und fordern Sie die Rückzahlung — mit dokumentiertem Zugang.
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1226 Zeichen · 1 von maximal 3 Seiten
Entwurf · 1 Seite · 2,99 €
Wohnen & Miete
Weisen Sie eine überhöhte Miete zurück und fordern Sie die Rückzahlung — mit dokumentiertem Zugang.
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In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete bei Neuvermietung höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB). Zu viel gezahlte Miete zurückfordern können Sie aber nur, wenn Sie die Abrede vorher in Textform gerügt haben (§ 556g Abs. 2 BGB) — mit den Tatsachen, die die Überhöhung plausibel machen. Der Vermieter muss ihm bekannte Gründe für die Höhe der Miete offenlegen; fehlt diese Offenlegung, verlängern sich Ihre Rückforderungsfristen.