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Wohnen & Miete

Mietpreisbremse rügen

Weisen Sie eine überhöhte Miete zurück und fordern Sie die Rückzahlung — mit dokumentiertem Zugang.

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In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete bei Neuvermietung höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB). Zu viel gezahlte Miete zurückfordern können Sie aber nur, wenn Sie die Abrede vorher in Textform gerügt haben (§ 556g Abs. 2 BGB) — mit den Tatsachen, die die Überhöhung plausibel machen. Der Vermieter muss ihm bekannte Gründe für die Höhe der Miete offenlegen; fehlt diese Offenlegung, verlängern sich Ihre Rückforderungsfristen.

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Häufige Fragen

Wie begründe ich die Rüge?
Mit der ortsüblichen Vergleichsmiete aus dem Mietspiegel Ihrer Gemeinde und der daraus folgenden zulässigen Obergrenze für Ihre Wohnungsgröße.
Ab wann kann ich zu viel gezahlte Miete zurückfordern?
Für Zeiträume ab dem Ende des Monats, in dem die Rüge beim Vermieter eingegangen ist — bei fehlender Offenlegung gelten längere Fristen.

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