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Einspruch gegen Steuerbescheid

Fehlerhafte Steuerbescheide fristgerecht und schriftlich beanstanden.

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326 Zeichen · 1 von maximal 3 Seiten

Ein Steuerbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe mit einem Einspruch angefochten werden. Nennen Sie Steuernummer, Bescheiddatum und die strittigen Punkte.

  • Druckfertiges DIN-5008-Layout, bis zu 3 Seiten
  • Pauschal 2,99 € pro Brief, keine Abos
  • Weltweiter Versand in über 190 Länder
  • Daten werden nach dem Versand gelöscht

So funktioniert es

  1. 1.Absender und Empfänger eintragen
  2. 2.Vorlagentext anpassen und Vorschau prüfen
  3. 3.Versand beauftragen und sicher bezahlen

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit?
Ein Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Der Einspruch muss beim Finanzamt eingehen.
Muss ich trotzdem zahlen?
Ja, außer Sie beantragen zusätzlich die Aussetzung der Vollziehung.

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