Wohnen
Tierhaltung erlauben lassen
Katze, Hund oder Kleinere halten — schriftliche Erlaubnis vom Vermieter einholen und nachweisbar senden.
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447 Zeichen · 1 von maximal 3 Seiten
Entwurf · 1 Seite · 2,99 €
Wohnen
Katze, Hund oder Kleinere halten — schriftliche Erlaubnis vom Vermieter einholen und nachweisbar senden.
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Grundsätzlich ist das Halten von Kleintieren (z. B. Fische, Vögel, Wellensittiche) erlaubt; Katzen in Wohnungen können nicht generell untersagt werden. Bei Hunden und größeren Tieren ist der Vermieter an die Interessenabwägung nach § 242 BGB gebunden: Ein Pauschalverbot ist unwirksam, eine berechtigte Verweigerung ist aber möglich, z. B. bei Allergien oder baulichen Gründen. Eine schriftliche Erlaubnis mit konkreter Beschreibung des Tieres schafft Verlässlichkeit für beide Seiten — und ist der sicherste Nachweis, falls später Streit entsteht.