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Wohnen

Tierhaltung erlauben lassen

Katze, Hund oder Kleinere halten — schriftliche Erlaubnis vom Vermieter einholen und nachweisbar senden.

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Grundsätzlich ist das Halten von Kleintieren (z. B. Fische, Vögel, Wellensittiche) erlaubt; Katzen in Wohnungen können nicht generell untersagt werden. Bei Hunden und größeren Tieren ist der Vermieter an die Interessenabwägung nach § 242 BGB gebunden: Ein Pauschalverbot ist unwirksam, eine berechtigte Verweigerung ist aber möglich, z. B. bei Allergien oder baulichen Gründen. Eine schriftliche Erlaubnis mit konkreter Beschreibung des Tieres schafft Verlässlichkeit für beide Seiten — und ist der sicherste Nachweis, falls später Streit entsteht.

  • Druckfertiges DIN-5008-Layout, bis zu 3 Seiten
  • Pauschal 2,99 € pro Brief, keine Abos
  • Weltweiter Versand in über 190 Länder
  • Daten werden nach dem Versand gelöscht

So funktioniert es

  1. 1.Absender und Empfänger eintragen
  2. 2.Vorlagentext anpassen und Vorschau prüfen
  3. 3.Versand beauftragen und sicher bezahlen

Häufige Fragen

Brauche ich überhaupt eine Erlaubnis?
Bei Kleintieren wie Fischen oder Wellensittichen meist nicht. Bei Hunden und Katzen ist eine schriftliche Erlaubnis die sicherste Lösung.
Kann der Vermieter verbieten, ein Tier zu halten?
Ein Pauschalverbot ist unzulässig. Eine Ablehnung muss sachlich begründet sein, z. B. bei Allergien oder baulichen Gründen.
Wie sende ich die Anfrage?
Vorschau prüfen und für pauschal 2,99 € den Versand beauftragen — wir drucken, kuvertieren und stellen zu.

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