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Vom Kaufvertrag zurücktreten wegen Mangel

Treten Sie wegen eines Mangels zurück — nach gescheiterter Nacherfüllung und mit nachweisbarem Zugang.

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1177 Zeichen · 1 von maximal 3 Seiten

Ein Mangel berechtigt nicht automatisch zum Rücktritt. Zuerst schuldet der Verkäufer Nacherfüllung — Reparatur oder Ersatzlieferung. Erst wenn diese fehlgeschlagen, von ihm abgelehnt oder nach einer gesetzten Frist nicht erbracht ist, können Sie gemäß §§ 437 Nr. 2, 323 und 440 BGB vom Vertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückfordern. Der Rücktritt ist eine empfangsbedürftige Erklärung: Ohne schriftlichen Nachweis über Zugang und Frist streiten am Ende beide Seiten.

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So funktioniert es

  1. 1.Absender und Empfänger eintragen
  2. 2.Vorlagentext anpassen und Vorschau prüfen
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Häufige Fragen

Muss ich erst eine Frist setzen?
Ja, in der Regel müssen Sie dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen; nur bei Verweigerung oder Fehlschlagen entfällt sie.
Wer trägt die Rücksendekosten?
Bei berechtigtem Rücktritt der Verkäufer — verlangen Sie ein kostenloses Rücksendelabel, bevor Sie die Ware abschicken.

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