Behörden
Einspruch gegen Bußgeldbescheid
Legen Sie fristgerecht schriftlich Einspruch ein — mit allen notwendigen Angaben.
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278 Zeichen · 1 von maximal 3 Seiten
Entwurf · 1 Seite · 2,99 €
Behörden
Legen Sie fristgerecht schriftlich Einspruch ein — mit allen notwendigen Angaben.
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Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Der Einspruch muss schriftlich bei der im Bescheid genannten Behörde eingehen.