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Wohnen

Provision zurückfordern

Unzulässige Maklerprovision zurückfordern — Doppelprovision, Bestellerprinzip oder überhöhter Betrag.

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609 Zeichen · 1 von maximal 3 Seiten

Im Wohnraummietrecht darf die Provision nach § 556h BGB maximal zwei Nettokaltmieten zzgl. USt betragen — und der Makler darf sie nur von einer Partei verlangen (Doppelprovisionsverbot). Beim Verkauf (Miet-/Käuferprovisionsgesetz) gilt für seit 2020 vermittelte Verträge ein striktes Bestellerprinzip. Auch die Verlängerung oder Fortsetzung eines Mietverhältnisses darf nicht erneut provisioniert werden. Verlangen Sie die Provision innerhalb von drei Jahren zurück: Mit Rechtsgrundlage und Frist schriftlich anfordern — bei Erfolglosigkeit bleibt der Weg zum Gericht.

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So funktioniert es

  1. 1.Absender und Empfänger eintragen
  2. 2.Vorlagentext anpassen und Vorschau prüfen
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Häufige Fragen

Wann darf ich die Provision zurückfordern?
Bei Doppelprovision, überhöhtem Betrag, verbotener Verlängerungsprovision oder Verstoß gegen das Bestellerprinzip.
Wie lange habe ich Zeit?
Der Rückforderungsanspruch verjährt in der Regel nach drei Jahren zum Jahresende.
Wie sende ich das Schreiben?
Vorschau prüfen und für pauschal 2,99 € den Versand beauftragen — wir drucken, kuvertieren und stellen zu.

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