Wohnen
Provision zurückfordern
Unzulässige Maklerprovision zurückfordern — Doppelprovision, Bestellerprinzip oder überhöhter Betrag.
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609 Zeichen · 1 von maximal 3 Seiten
Entwurf · 1 Seite · 2,99 €
Wohnen
Unzulässige Maklerprovision zurückfordern — Doppelprovision, Bestellerprinzip oder überhöhter Betrag.
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Im Wohnraummietrecht darf die Provision nach § 556h BGB maximal zwei Nettokaltmieten zzgl. USt betragen — und der Makler darf sie nur von einer Partei verlangen (Doppelprovisionsverbot). Beim Verkauf (Miet-/Käuferprovisionsgesetz) gilt für seit 2020 vermittelte Verträge ein striktes Bestellerprinzip. Auch die Verlängerung oder Fortsetzung eines Mietverhältnisses darf nicht erneut provisioniert werden. Verlangen Sie die Provision innerhalb von drei Jahren zurück: Mit Rechtsgrundlage und Frist schriftlich anfordern — bei Erfolglosigkeit bleibt der Weg zum Gericht.